Auf dem Gebiet des Mietrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter. Unsere Schwerpunkte liegen dabei in folgenden Bereichen:
Mietvertrag
Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
Mietzahlung
Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Mietzinsansprüchen
Mängel der Mietsache
Durchsetzung Ihrer Mängelrechte
Beendigung des Mietverhältnisses
Prüfung von Kündigungen
Durchsetzung bzw. Abwehr von Kündigungen